Fragen & Antworten
Benötige ich eine Verordnung vom Arzt?
Für eine logopädische Behandlung ist unabhängig von Ihrer Versicherung immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Sofern Sie eine individuell vereinbarte Leistung wünschen, die Sie privat bezahlen, ist keine Verordnung erforderlich.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung?
Bei gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen werden die Behandlungskosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Eigenanteil in Höhe von 10€ zzgl. 10% der Behandlungskosten pro Verordnung selbst getragen werden.
Bei privat versicherten Patienten und Patientinnen ist die Höhe der Erstattung der Behandlungskosten abhängig vom gewählten Versicherungstarif. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, aus der die Behandlungskosten hervorgehen, sodass Sie bereits im Vorfeld klären können, ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil zu leisten ist. Eine Anpassung der in der Honorarvereinbarung aufgeführten Preise erfolgt auch bei unvollständiger Erstattung der Behandlungskosten nicht.
Sind Befreiungsausweise gültig?
Befreiungsausweise für Zuzahlungen gelten auch für logopädische Behandlungen. Bitte legen Sie Ihren Befreiungsausweis zu Beginn der Behandlung bzw. unmittelbar nach der Ausstellung unaufgefordert vor.
Wo bekomme ich eine Verordnung?
Jeder niedergelassene Arzt/ jede Ärztin (mit Kassenzulassung) ist berechtigt, Logopädie zu verordnen, sofern der Grund der Behandlung in seinen/ ihren Fachbereich fällt.
Bei Kindern und Jugendlichen ist häufig der Kinderarzt/ die -ärztin oder der Hals-Nasen-Ohrenarzt/ die -ärztin Ansprechpartner/ -partnerin. Auch Zahnarzt/ -ärztin oder Kieferorthopäde/ Kieferorthopädin können bei bestimmten Schwierigkeiten eine Verordnung ausstellen.
Bei Erwachsenen ist häufig der Hausarzt/ die -ärztin, der Hals-Nasen-Ohrenarzt/ die -ärztin oder der Neurologe/ die Neurologin die richtige Anlaufstelle.
Wie oft findet eine Behandlung statt und wie lange dauert sie?
Der Arzt/ die Ärztin legt fest, wie häufig pro Woche und wie lange die Behandlung stattfindet; üblich sind ein bis zwei Termine für 30 bis 45 Minuten pro Woche.
Die Dauer bis zum vollständigen Abschluss der Behandlung ist abhängig von Schwere und Komplexität der Schwierigkeiten und kann zwischen wenigen Einheiten und mehreren Jahren liegen.
Sind die Eltern bei der Behandlung des Kindes dabei?
Das hängt individuell vom Kind, den Eltern/ dem Elternteil, dem Störungsbild und den Wünschen aller Beteiligten ab. In manchen Behandlungen ist die Anwesenheit der Eltern bzw. eines Elternteils sinnvoll oder sogar notwendig, in anderen Behandlungen erschwert es die Behandlung und ist nicht zu empfehlen.
Sollten Sie nicht dabei gewesen sein, erfolgt am Ende der Stunde eine Information über die erarbeiteten Inhalte und ggf. eine Anleitung, ob, was und wie zu Hause geübt werden sollte.
Was behandeln Logopäden/
Logopädinnen (Kerngebiete)?
Sprachentwicklungsverzögerungen/ Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern
Neurologisch bedingte Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen (treten selten bei Kindern auf), dazu gehören Aphasien, Dysarthrien und Sprechapraxien sowie Dysphagien
Stimmstörungen (Dysphonien)
Redeflussstörungen, dazu gehören Stottern und Poltern
Lähmungen der Gesichtsmuskulatur (Fazialisparese)
Störungen des Muskelgleichgewichts der Mund-/ Gesichtsmuskulatur (Orofaciale Dysfunktion)
Was sind Symptome einer Sprachentwicklungsverzögerung/ Sprachentwicklungsstörung?
Verschiedene Elemente der Sprache oder des Sprechens können sich zeitverzögert entwickeln, sodass sich ein Kind nicht wie gleichal-trige Kinder mitteilen kann bzw. nicht gut verstanden wird. Es können einzelne, aber auch mehrere Ebenen betroffen sein, z.B
- Bildung und Einsatz von Lauten
- Bildung von Sätzen
- Wortschatz
- Sprachverständnis
Was ist eine Aphasie?
Eine Aphasie ist eine Sprachstörung, die z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Hirnblutung auftreten kann. Die Schwere der Symptome kann von minimalen Unsicherheiten bis zur vollständigen Unfähigkeit zur sprachlichen Kommunikation reichen. Zu den Symptomen zählen z.B.
- Wortfindungsstörungen
- Fehlerhafte Wortwahl
- Vertauschungen von Lauten
- Fehlerhafter Satzbau
- Überschießende Sprachproduktion
- Einschränkungen beim Lesen und/ oder Schreiben
- Sprachverständnisstörung
Was ist eine Dysarthrie?
Eine Dysarthrie ist eine Sprechstörung, die z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Hirnblutung auftreten kann. Sie geht oft mit einer Schwäche, Lähmung und/ oder Koordinationsstörung der Zungen-/ Mund-/ Kehlkopfmuskulatur einher und führt zu Schwierigkeiten, die von einer minimalen Undeutlichkeit bis zum völlig unverständlichen Sprechen reichen können. Häufig treten gleichzeitig Probleme mit dem Essen und Trinken auf. Zu den Symptomen der Dysarthrie zählen z.B.
- Undeutliches Sprechen
- Verändertes Sprechtempo
- Veränderte Sprechlautstärke
- Veränderter Stimmklang
- Veränderte Sprechmelodie
- Veränderte der Atmung
Was ist eine Sprechapraxie?
Sprechapraxien gehören zu den Sprechstörungen, die z.B. nach einen Schlaganfall oder einer Hirnblutung auftreten können. Symptome kommen in unterschiedlicher Ausprägung vor und zeigen sich z.B. durch
- Skandierendes Sprechen (abgehackt, roboterartig, silbisch)
- Wenig Sprechmelodie
- Suchbewegungen mit dem Mund
- Ersetzungen und/ oder Entstellungen von Lauten
- Sprechanstrengung
Ist Logopädie und Sprachtherapie dasselbe?
Ob ein Therapeut oder eine Therapeutin "Logopädie" oder "Sprachtherapie" anbieten darf, hängt von seinem/ ihrem Ausbildungs- bzw. Studienabschluss ab. Während Logopäden/ Logopädinnen alle Störungsbilder aus den Bereichen der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie behandeln dürfen, kann es je nach Schwerpunkt und Inhalt des Studiums eines Sprachtherapeuten/ einer Sprachtherapeutin Einschränkungen geben.
Beide Berufsgruppen sind jedoch medizinisch-therapeutisch tätig und behandeln Menschen, die eine vom Arzt festgestellte Diagnose aus dem Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie bekommen haben. Diese ist in der Regel schwerwiegender als eine "Schwäche" und bedarf einer gezielten Behandlung durch Fachpersonal.
Was ist der Unterschied von Logopädie/ Sprachtherapie und Sprachförderung?
Logopädie und Sprachtherapie ist eine medizinisch-therapeutische Tätigkeit und wird von speziell für die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausgebildeten Therapeuten nach ärztlicher Diagnosestellung und Verordnung durchgeführt. Die Kosten der Behandlung trägt in der Regel die Krankenkasse.
Sprachförderung ist eine pädagogische Maßnahme, die z.B. die Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit von Kindern fördert und häufig von Erziehern/ Erzieherinnen und Pädagogen/ Pädagoginnen angeboten wird. Diese ist nicht spezifisch und findet häufig begleitend im Alltag in kleinen Gruppen statt. Oftmals vorbereitend auf die Schule oder für Kinder mit Migrationshintergrund, um die deutsche Sprache besser zu erlernen.
Stehen medizinische Gründe für die Störung oder Verzögerung im Vordergrund, ist Sprachförderung nicht geeignet bzw. ausreichend.
